Ein Schild mit weißem Pfeil auf grünem Grund, der nach rechts weist

Gute Helfer, böse Manager?

Handeln Sie als Unternehmerin!

Über die unterschiedliche Bewertung von therapeutischer Arbeit und Praxisleitung und die Probleme, die daraus entstehen können.

Der Mensch kommt zuerst – das ist doch klar. Als Therapeutin arbeiten Sie daher am liebsten „direkt am Patienten“. Der Kontakt zu den Patienten hat in Ihrer Praxis Priorität. Daran hängt Ihr Herz. Warum sonst hätten Sie sich für einen therapeutischen Beruf entscheiden sollen?

Mit der Selbständigkeit sind aber auch Management- und unternehmerische Aufgaben auf Sie zugekommen. Auch wenn es nicht Ihre Lieblingsaufgaben sind: Eine Praxis funktioniert nur, wenn sie effizient gemanagt und unternehmerisch geführt wird. Sie sind also in der Pflicht, auch diesem Teil der Aufgaben die nötige Beachtung zu schenken. Natürlich ohne die Patienten zu vernachlässigen – ich möchte behaupten: sogar um die Patienten möglichst gut zu versorgen!

Die unterschiedliche Bewertung von therapeutischer Arbeit und Praxisleitung resultiert aus Imageproblemen:
Unternehmerische Arbeit hat bei vielen Angehörigen helfender Berufe ein weniger positives Ansehen. „Geschäfte machen“, womöglich „auf Kosten der Mitarbeiter“ und Patienten, ist verpönt.
Dennoch: Bezahlt wird die therapeutische Arbeit am Patienten. Auch deshalb wird dieser Teil der Praxisarbeit als der wertvollere wahrgenommen.

Verwaltungsarbeit dagegen zahlt sich nicht unmittelbar finanziell aus, ist eher lästig und erscheint daher als unproduktiv.
Die positive Bewertung der Arbeit als Therapeutin geht einher mit einer eher negativen Vorstellung von der Rolle der Managerin und Unternehmerin. „Mit wirtschaftlichem Handeln geht die Menschlichkeit verloren“, so ein gängiges Vorurteil.

Andererseits: Ohne eine Unternehmerin, die eine Praxis eröffnet, kann kein Patient irgendeine Hilfe bekommen. Ohne eine gut gemanagte Praxis, läuft es nicht rund:  benötigte Mitarbeitenden fehlen zur richtigen Zeit, Ressourcen, Räume, Heilmittel sind vielleicht nicht vorhanden, Termine können nicht eingehalten werden – all das geht zu Lasten der Patienten! Ohne eine funktionierende Praxis-Verwaltung im Hintergrund, laufen keine Abrechnungen. Da können Sie die beste Arbeit am Patienten leisten, sie werden nicht entlohnt, können keine Gehälter zahlen und sind sehr schnell nicht mehr für ihre Patienten einsatzfähig.

Dabei bestehen unzulängliche Vorstellungen über das, was man als Unternehmerin und Managerin tun muss. Vermeiden Sie folgende Fehler und handeln Sie als Managerin bzw. Unternehmerin – zum Wohle Ihrer Mitarbeitenden und Patienten:

  1. Man erkennt teilweise nicht die Tragweite und Dringlichkeit von Aufgaben und Entwicklungen aus dem Bereich der Unternehmerin. Schieben Sie Management- und Unternehmeraufgaben nicht auf! Räumen Sie ihnen Raum und die notwendige Zeit ein! Überprüfen Sie auch die Wirtschaftlichkeit Ihrer Mitarbeitenden.

  2. Führungsaufgaben werden nicht wahrgenommen – man findet etwa die durchaus guten und kollegialen Gespräche zwischen Tür und Angel ausreichend. Aber: verzichten Sie nicht auf formale Mitarbeitergespräche!

  3. Es wird nicht das notwendige Wissen und Know-how erworben. Gedanken und Sätze wie „Ich müsste eigentlich …“, „Ich sollte …“ reichen nicht. Wichtig ist, dass man weiß, was zu tun ist – und dass man es umsetzt. Lernen Sie zum Beispiel, wie man betriebswirtschaftliche Auswertungen liest oder Planungsmethoden anwendet.

  4. Viele Praxisinhaberinnen sind häufig mit unternehmerischen Themen alleine, etwa wenn in ihrem Bekanntenkreis wenig Selbstständige sind. Die Bewertung über die Wichtigkeit oder Unwichtigkeit einer Management-/Unternehmeraufgabe wird dann aus der Rolle der Fachkraft vorgenommen. Das ist ein Fehler: Definieren Sie Ziele und planen Sie deren Umsetzung für Ihre Praxis.

 

Verdienen Sie genug?

Betrachten Sie das wirtschaftliche Ergebnis ihrer Praxis aus dem letzten Jahr. Der Gewinn setzt sich zusammen aus Ihrer eigenen therapeutischen Arbeit, Ihrer Arbeit als Managerin und Ihrer Arbeit als Unternehmerin. Errechnen Sie zunächst Ihr Gehalt als Therapeutin. Was hätte eine Mitarbeiterin gekosten, die im gleichen Umfang wie Sie als Therapeutin gearbeitet hätte? Brutto plus Arbeitgeberzuschlag.

Dann schätzen Sie den Zeitumfang für die Verwaltungsarbeit, die Facharbeit, die Sie für Ihre Praxis erledigt haben. Diese Arbeitsstunden bewerten Sie mit einem Stundensatz für eine Verwaltungskraft.

Wenn Sie die Entlohnung für die therapeutische Arbeit und die Bezahlung für die Verwaltungsarbeit abgezogen haben, verbleibt der Rest für Ihre Arbeit als Praxisleitung, als Managerin und als Unternehmerin.

Sind Sie damit zufrieden? Sie tragen die Verantwortung

  • für die Mitarbeiterinnen,
  • für die Arbeitsplätze,
  • tragen das unternehmerische Risiko,
  • die Verantwortung für die Rückzahlung von Krediten …

Sind Ihre Verantwortung und ihr Risiko angemessen vergütet?

 

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